Warum man keine Strafzettel mehr bezahlen sollte.
Gelesen, gefunden, so steht's geschrieben - alles rechtens!
Aha, so so.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meinen Briefkasten befand sich versehentlich ein Brief von Ihnen. Ein amtliches Schreiben kann es nicht sein, denn die Zustellung wurde von einem privaten Zustelldienst ausgeführt. Das Gesetz schreibt jedoch zwingend vor, dass amtliche Bescheide, von einer Amtsperson ausgehändigt werden müssen. Die Deutsche Post AG erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass Ihr so genannter Bescheid nicht unterschrieben wurde. §117 Verw. Gesch. Ordn., §317 ZPO und §275 StPO besagt jedoch, dass ohne Unterschrift keine Rechtsgültigkeit zustande kommt.
Ich lege deshalb Einspruch gegen diesen Bescheid ein und widerspreche generell der Erhe-bung von Verwarngeldern gegen mich. Wenn Sie von anderen Personen Geld verlangen, halte ich dies zwar ebenfalls für unrechtmäßig, da mich dies aber nicht betrifft, bezieht sich dieser Widerspruch nur auf Ansprüche, die Sie gegen mich erheben.
Begründung:
1. Sie dürfen Verwarngelder, wenn überhaupt, nur an Orten erheben, die sich im Rechtsgebiet der BRD befinden. Mein Wohnort gehört seit dem 18. Juli 1990 nicht mehr zum Gebiet der BRD. Beweis: Am 17. Juli 1990 hat der damalige Außenminister der USA, J. Baker, den Artikel 23 des Grundgesetzes der BRD mit Wirkung zum 18. Juli 1990 gelöscht. Dieser Ar-tikel definierte bis dahin das Rechtsgebiet der BRD. Somit erlosch de jure die BRD. Ich gehe davon aus, daß Sie nicht dem weit verbreiteten Irrtum unterliegen, der Art. 23 GG sei gelöscht worden, weil mit dem Beitritt der „DDR“ gemäß Art. 23 GG die Deutsche Einheit vollendet worden sei. Sicherlich wissen Sie, daß der Art. 23 GG von den Alliierten vor dem sog. „Eini-gungsvertrag“ vom 31. August 1990 gelöscht wurde, um die sog. „Wiedervereinigung“ zu verhindern.
Vorsorglich erläutere ich den tatsächlichen Sachverhalt:
Ebenfalls am 17. Juli 1990 hat der damalige Außenminister der UdSSR, E. Schewardnadse, bekannt gegeben, daß die „DDR“ zum 18.07.1990 aufgehört hat, zu existieren. Die so ge-nannte „Wiedervereinigung“, also der Beitritt der „DDR“ gemäß Art. 23 GG zur BRD zum 3.10.1990 war also aus drei Gründen ungültig:
A) Da die „DDR“ nicht mehr existierte, konnte sie niemandem mehr beitreten und die Volks-kammer war nicht mehr berechtigt, irgendwelche völkerrechtlichen Handlungen vorzuneh-men.
B) Da der Art. 23 GG nicht mehr existierte, konnte die „DDR“ nicht gemäß Art. 23 GG der BRD beitreten.
C) Da das GG bis heute keinen Geltungsbereich mehr hat, existiert die BRD –außer auf einem Schiff oder in einem Luftfahrzeug, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staats-zugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen, nicht mehr!
Ein Beitritt zu einem solchen Staate verbietet sich von selbst. Seit der Löschung des Art. 23 GG gehört mein Wohnort also nicht mehr zur BRD und Sie dürfen mir auch kein Verwarn-geld aussprechen.
Zudem wäre laut Gerichtsverfassungsgesetz, sofern es denn für Sie noch gelten würde, eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig, womit alle gesetzlichen Grund-lagen, auf die sich die meisten Behörden stützen, ebenfalls erloschen sind. Denn Gesetze oh-ne Geltungsbereich sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BverwGE 17, 192 = DVBI 1964, 147)!
Ich bin Bürger des Deutschen Reiches – das ist so, das habe ich mir nicht ausgesucht.
2. Sie ziehen Ihr Verwarngeld auf Grund von Gesetzen der BRD ein. Bis zum 17.07.1990 teilte der Art. 23 GG der BRD ihr Rechtsgebiet zu. Dieses umfaßte bis dahin die drei westli-chen Besatzungszonen des Deutschen Reiches. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals festgestellt (so z.B. auch 1973), daß keine Verwaltungseinheit auf einem Teilgebiet des
Deutschen Reiches (also auch nicht die BRD) berechtigt ist, Gesetze zu erlassen, Erklärun-gen abzugeben oder Verträge abzuschließen, die über ein anderes Teilgebiet des Deutschen Reiches verfügen. Nach dem 18.07.1990 wurde im GG unter Art. 23 der Vermerk „gelöscht“ geschrieben. Später wurde diese Lücke durch gewisse europäische Absichtserklärungen auf-gefüllt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, daß die BRD heute gar kein Rechtsgebiet mehr hat und de jure nicht mehr existiert. Wer die Gesetze der BRD auf Gebiete anwendet, die nicht mehr zur BRD gehören, handelt rechtswidrig! Tut mir leid: Ihr Bescheid fehlt jegli-che gültige Gesetzesgrundlage.
Sie verweisen bei Ihrem Bittbrief auf das Ordnungswidrigkeitsgesetz. Dazu Folgendes:
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde vom Bundestag der BRD GmbH exakt am 11.10.2007 zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einfüh-rungsgesetz für das OWiG rückwirkend aufgehoben wurde. Damit existiert seit der Be-kanntgabe im Bundesanzeiger am 29.11.2007 (Art. 57 BGBl I, Nr. 59, S. 2622) für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage. Logischerweise existieren somit rein rechtlich keinerlei Ordnungswidrigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland GmbH mehr.
Auch daran kann ich leider nichts ändern.
Und überhaupt, da seit dem 18.07.1990 keine Gesetze der BRD mehr Gültigkeit haben, erkenne ich nur noch die einzige rechtmäßig vom gesamten Deutschen Volke gewählte Wei-marer Verfassung von 1919 an. Und das gilt so lange bis eine neue oder geänderte, allein vom Volk gewählte Verfassung in Kraft tritt. Mit der kommenden EU-Verfassung ist diese Angelegenheit auch nicht aus der Welt geschafft. In dieser Sache wurde mittlerweile Strafan-zeige gestellt, bzw. habe ich mich dieser Strafanzeige angeschlossen. Näheres dazu im Inter-net – hier:
flegel-g.de style="padding: 5px;" onmouseover="this.style.backgroundColor = '#1A3045'; this.style.color = '#ffffff';" onmouseout="this.style.backgroundColor = '#ffffff'; this.style.color = '#1A3045';">Ich erkläre Ihnen hiermit, daß ich seit meiner Geburt ausschließlich Staatsangehöriger des Staates Deutsches Reiches auf Lebenszeit bin, und zu keinem Zeitpunkt „Staatsbürger“ der völkerrechtlich de jure erloschenen BRD gewesen sein konnte oder je noch werden könnte.
Daran ändert auch eine EU-Verfassung nichts! Jeder Deutsche ist also nach dem öffentli-chen Recht im Staats- und Völkerrecht Reichsdeutscher und nicht etwa Bundesdeut-scher. Selbst im Bundesgesetzblatt von 1997 findet sich das Reichs- und Staatsangehörig-keitsgesetz (RuStAG). Hier ist unter §1: Begriffsbestimmung Deutscher zu lesen: Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt.
Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass ich durch keinerlei Androhungen Ihrerseits von meiner Position abweichen werde, oder zu Zugeständnissen bereit bin. Sparen sie sich also alle Versuche mich durch Androhungen „gefügig“ zu machen. Weitere Schreiben von Ihnen wandern ungeöffnet an Sie zurück!
Der einzige gangbare Weg ist eine Klage vor einem nicht zuständigen Gericht mit zu erwar-tender Gegenklage meinerseits vor einem ebenso nicht zuständigen Gericht … oder das ganze System bricht zusammen, und die Wahrheit kommt für alle Bundesbürger ans Licht.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.
Sonnige Grüße:,,,
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Wie gerne würde ich genau das auch mal an die Abzocker schreiben, aber bedeutet das dann nicht zwangsläufig, daß ich auf einer Liste lande und damit rechnen kann, daß meine Wohnung die nächste ist, die mit lustigen kleinen Microfonen und Kameras aufgerüstet wird.
Wird man mich dann nicht sofort aus dem Rentensystem der BRD GmbH entlassen ? Was ist wenn man areitslos wird ? Welchen Anspruch hat man dann noch auf Arbeitslosengeld ? Kann man dann nicht damit rechnen in der "Anti"terrorkartei aufgenommen zu werden ? Das Reich ist leider noch nicht dazu in der Lage seine Bürger zu beschützen. Wo will man denn seine wahren Rechte einklagen ?
Dionyx (Gast) am 07. Mai