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Rechtliches zur ehemaligen Bundesrepublik Deutschland

Seit geraumer Zeit gibt es wieder Diskussionen zu dem rechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland. Das im Anschluss genannte Buch von Sven Büchter liefert hierzu sehr gute und interessante Informationen. Im folgenden habe ich lediglich die wichtigsten und brisantesten Informationen zusammengetragen und hoffentlich verständlich erklärt, da Gesetzestexte ja bekanntlich sehr trocken und schwer zu lesen sind.



Um den Rechtsstatus der Bundesrepublik Deutschland darlegen zu können ist erst ein kleiner geschichtlicher Exkurs notwendig.

Das 1. Deutsche Reich

Im Jahre 843 entstehen die Gebiete Westfranken, Mittelfranken und Ostfranken durch die Teilung des Fränkischen Reiches. Aus Mittelfranken entstehen kurz darauf Italien, Burgund und Lotharingen. Aus Westfranken und Lotharingen wird Frankreich und aus Ostfranken entsteht das „Heilige römische Reich deutscher Nation“, welches im Jahre 1815 dann offiziell wieder endet.

Das 2. Deutsche Reich


Am 18.01.1871 wird Wilhelm I. zum deutschen Kaiser proklamiert, nachdem das zweite Deutsche Reich am 10.12.1870 aus dem „Norddeutschen Bund“ gebildet wurde. Beim zweiten Deutschen Reich handelt es sich um eine konstitutionelle Monarchie mit einem demokratisch gewählten Parlament und einer Verfassung (BismarckscheReichsverfassung), wobei die Macht jedoch beim Kaiser und dem von ihm ernannten Reichskanzler lag. Dieser war Otto von Bismarck.

1919 entsteht im 2. Deutschen Reich die Weimarer Republik und am 11.08.1919 tritt die Weimarer Reichsverfassung in Kraft. Laut Präambel wurde die Verfassung vom Volk bestimmt, was durch die Nationalversammlung erfolgte.

Art. 1 WRV:


„Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.“

-> Beim 2.Deutschen Reich handelt es sich um eine Demokratie.

Am 30.03.1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Reichskanzler des Deutschen Reiches. Von da an kommt der Name 3. Reich in Spiel. Dieser Name wurde von den Nationalsozialisten zu Propagandazwecken ausgewählt. Er hat nichts mit einer neuen Staatsform oder einem anderen Staat zu tun. Hitler nahm lediglich Änderungen in der Weimarer Reichsverfassung vor, aber aufgehoben wurde diese von Hitler nicht.

Am 08.05.1945 erfolgte die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Dies ist sowohl das Ende des 3.Reiches als auch der Beginn des Waffenstillstandes der Alliierten und dem Deutschen Reich. Man darf nicht vergessen, dass das Deutsche Reich im 2. Weltkrieg Kriegsgegner der Alliierten war und nicht das propagierte 3. Reich.

Nach diesem kleinen Ausflug in der Geschichte betrachten wir nun die Gesetzgebung in Deutschland nach der Kapitulation am 08.05.1945,

SHAEF – Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces

Nach der Kapitulation übernahmen die Alliierten die Regierungstätigkeiten in Deutschland. SHAEF stand für das Oberkommando der Alliierten Streitkräfte und stand unter dem Oberbefehl der USA, namentlich Dwight D. Eisenhower, General of the Army.

Die SHAEF-Gesetze dienten der Aufrechterhaltung der Kontrolle über das besetzte Gebiet und es wurden Regelungen über das Fortbestehen des Deutschen Reiches getroffen.

SHAEF-Gesetz Nr. 1

Vorwort:

„Um die Grundsätze und Lehren der NSDAP aus dem deutschen Recht und der Verwaltung innerhalb des besetzten Gebietes auszurotten, um für das deutsche Volk Recht und Gerechtigkeit wieder herzustellen und den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz wieder einzuführen, wird folgendes bestimmt:“

Artikel 1 Abs.1:

„Die folgenden nationalsozialistischen Grundgesetze, die seit dem 30.01.1933 eingeführt wurden, sowie sämtliche Ergänzungs- und Ausführungsgesetze, Erlasse und Bestimmungen verlieren hiermit ihre Wirksamkeit innerhalb des Besetzten Gebietes:“

-> Es wird deswegen der 30.01.1933 gewählt, da zu diesem Datum Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt wurde.

Es werden hier lediglich die von Hitler vorgenommenen Änderungen der Weimarer Reichsverfassung für wirkungslos erklärt um sicherzustellen, dass sie keine Veränderungen durch die Nationalsozialisten mehr enthält und eine klare Distanzierung zum 3. Reich zu schaffen.
Die Weimarer Reichsverfassung selbst wurde nie außer Kraft gesetzt.

Proklamation Nr. 1 – Militärregierung Deutschland – Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers

Vorwort an das deutsche Volk:

„Ich, General Dwight D. Eisenhower, Oberster Befehlshaber der Alliierten Streitkräfte, gebe hiermit folgendes bekannt:“

Abs. 1 Satz 2

“Wir kommen als ein siegreiches Heer, jedoch nicht als Unterdrücker.“

Abs. 2 Satz 1

„Die höchste gesetzgebende und rechtsprechende und vollziehende Machtbefugnis und Gewalt in dem besetzten Gebiet ist in meiner Person als Oberster Befehlshaber der Alliierten Streitkräfte und als Militärgouverneur vereinigt.“

Dies gilt für ganz Deutschland. Davon zu unterscheiden gilt die Befehlsgewalt für die besetzten Zonen. Für die amerikanische Zone war dies natürlich ebenfalls Eisenhower.

Proklamation Nr.2 vom 20.09.45

Abschnitt 3 Abs. 7a


„Kraft der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands und von dieser Kapitulation an, haben die diplomatischen, konsularen, Handels- und anderen Beziehungen des deutschen Staates mit anderen Staaten aufgehört zu bestehen.“

-> Hier wird wieder deutlich gemacht, dass nur Beziehungen Deutschlands zu anderen Staaten aufgehört haben zu
bestehen, aber nicht der deutsche Staat selbst.

SHAEF-Gesetz Nr. 52 (Sperre und Kontrolle von Vermögen)

Artikel 1 Nr.1

„Vermögen innerhalb des besetzten Gebietes, das unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise im Eigentum oder unter Kontrolle der folgenden Personen steht, wird hiermit hinsichtlich Besitz oder Eigentumsrecht der Beschlagnahme, Weisung, Verwaltung, Aufsicht oder sonstigen Kontrolle, durch die Militärregierung unterworfen.“

Nr. 1 a


„...das Deutsche Reich oder eines seiner Länder.“

-> Hier wurde das gesamte Vermögen des Deutschen Reiches beschlagnahmt.

Artikel 7 Nr. 9 e


„Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.12.1937 bestanden hat.“

Die Grenzen Deutschlands werden erstmals im folgenden Protokoll festgelegt.

Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin(vom 12.09.44, letzte Fassung vom 13.08.45)

In der Nr. 1
dieses Londoner Protokolls heißt es

„Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, zum Zwecke der Besetzung in vier Zonen eingeteilt, von denen je eine einer der vier Mächte zugewiesen wird, und ein besonderes Berliner Gebiet, das der gemeinsamen Besatzungshoheit der vier Mächte unterworfen wird.“

Kurze Zusammenfassung:
Die Alliierten haben die Regierungsgewalt in Deutschland übernommen, es aber nicht annektiert, das komplette Vermögen des Deutschen Reiches beschlagnahmt und es in vier Zonen eingeteilt, wobei Berlin einen Sonderstatus bekam. Das Deutsche Reich besteht also nach wie vor!!


Am 01.07.1948 übergaben die Militärgouverneure den elf deutschen Ministerpräsidenten in Frankfurt am Main die

Frankfurter Dokumente

Dokument 1 (Grundlinien der Verfassung)

„In Übereinstimmung mit den Beschlüssen ihrer Regierungen autorisieren die Militärgouverneure der Amerikanischen, Britischen und Französischen Besatzungszone in Deutschland die Ministerpräsidenten der Länder ihrer Zonen, eine verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, die spätestens am 1. September 1948 zusammentreten sollte...Die verfassungsgebende Versammlung wird eine demokratische Verfassung ausarbeiten, die für die beteiligten Länder eine Regierungsform des föderalistischen Typs schafft, die am besten geeignet ist, die gegenwärtig zerrissene deutsche Einheit schließlich wieder herzustellen, und die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentral-Instanz schafft und die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält. Wenn die Verfassung in der von der verfassungsgebenden Versammlung ausgearbeiteten Form mit diesen allgemeinen Grundsätzen nicht in Widerspruch steht, werden die Militärgouverneure ihre Vorlage zur Ratifizierung genehmigen. Die verfassungsgebende Versammlung wird daraufhin aufgelöst.

Dokument Nr. 2 (Grundsätze eines Besatzungsstatuts)

A
Die Militärgouverneure werden den deutschen Regierungen Befugnisse der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Rechtsprechung gewähren und sich solche Zuständigkeiten vorbehalten, die nötig sind, um die Erfüllung des grundsätzlichen Zwecks der Besatzung sicherzustellen. Solche Zuständigkeiten sind diejenigen, welche nötig sind, um die Militärgouverneure in die Lage zu setzen:

a
Deutschlands auswärtige Beziehungen vorläufig wahrzunehmen und zu leiten.

b
Vereinbarte oder noch zu vereinbarende Kontrollen, wie zum Beispiel in Bezug auf die Internationale Ruhrbehörde, Reparationen, Stand der Industrie, Dekartellisierung, Abrüstung und Entmilitarisierung und gewisse Formen wissenschaftlicher Forschung auszuüben

c
Die Beachtung der von ihnen gebilligten Verfassungen zu sichern.

B
Die Militärgouverneure werden die Ausübung ihrer vollen Machtbefugnisse wieder aufnehmen, falls ein Notstand für die Sicherheit bedroht, und um nötigenfalls die Beachtung der Verfassungen und des Besatzungsstatuts zu sichern.

C
Die Militärgouverneure werden die oben erwähnten Kontrollen nach folgendem Verfahren ausüben:

a
Jede Verfassungsänderung ist den Militärgouverneuren zur Genehmigung vorzulegen.

b
Auf den in Absätzen a) und e) zu Paragraph A oben erwähnten Gebieten werden die deutschen Behörden den Beschlüssen oder Anweisungen der Militärgouverneure Folge leisten.

c
Sofern nicht anders bestimmt, insbesondere bezüglich der Anwendung des vorhergehenden Paragraphen b), treten alle Gesetze und Bestimmungen der föderativen Regierung ohne weiteres innerhalb von 21 Tagen in Kraft, wenn sie nicht von den Militärgouverneuren verworfen werden.

-> Die Militärgouverneure behalten sich die Wiederaufnahme der Ausübung ihrer vollen Machtbefugnisse vor. Deutschland
ist somit kein souveräner Staat.

Dokument Nr.3 (letzter Satz)

„Wenn die Militärgouverneure Ihre Zustimmung zur Unterbreitung der Verfassung an die Länder ankündigen, werden sie gleichzeitig ein diese Grundsätze in ihrer endgültig abgeänderten Form enthaltendes Besatzungsstatut veröffentlichen, damit sich die Bevölkerung der Länder darüber im klaren ist, dass sie die Verfassung im Rahmen dieses Besatzungsstatuts annimmt.“

Im folgenden werden einige Auszüge aus der Rede von Dr. Carlo Schmid am 8.09.1948 wiedergeben. Schmid hielt diese Rede als Vorsitzender des Hauptausschusses des Parlamentarischen Rates, welcher das Grundgesetz gemäß den Richtlinien der Alliierten ausarbeiten sollte:

Was heißt eigentlich: Grundgesetz ?

Meine Damen und Herren! Worum handelt es sich denn eigentlich bei dem Geschäft, das wir hier zu bewältigen haben? Was heißt denn: "Parlamentarischer Rat" ? Was heißt denn: "Grundgesetz"? Wenn in einem souveränen Staat das Volk eine verfassungsgebende Nationalversammlung einberuft, ist deren Aufgabe klar und braucht nicht weiter diskutiert zu werden: Sie hat eine Verfassung zu schaffen.
Was heißt aber "Verfassung"? Eine Verfassung ist die Gesamtentscheidung eines freien Volkes über die Formen und die Inhalte seiner politischen Existenz.
Eine solche Verfassung ist dann die Grundnorm des Staates. Sie bestimmt in letzter Instanz ohne auf einen Dritten zurückgeführt zu werden brauchen, die Abgrenzung der Hoheitsverhältnisse auf dem Gebiet und dazu bestimmt sie die Rechte der Individuen und die Grenzen der Staatsgewalt. Nichts steht über ihr, niemand kann sie außer Kraft setzen, niemand kann sie ignorieren. Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen.
Wenn wir in solchen Verhältnissen zu wirken hätten, dann brauchten wir die Frage: worum handelt es sich denn eigentlich? nicht zu stellen. Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar. Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch nieder geworfen sind. Die Debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muss also von dem Zustand der Debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muss das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muss zur so genannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, dass kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, dass das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, dass zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluss gezogen werden kann, dass Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat...
Diese Auffassung, dass die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und dass es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig...
Damit, dass die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muß aber neu o r g a n i s i e r t werden...
Zu dieser räumlichen Einschränkung der Möglichkeit, Volkssouveränität auszuüben, kommt noch eine substantielle Einschränkung. Wenn man die Dokumente Nr. I und III liest, die die Militärbefehlshaber den Ministerpräsidenten übergeben haben, dann erkennt man, dass die Besatzungsmächte sich eine ganze Reihe von Sachgebieten und Befugnissen in eigener oder in konkurrierender Zuständigkeit vorbehalten haben. Es gibt fast mehr Einschränkungen der deutschen Befugnisse in diesem Dokument Nr. I als Freigaben deutscher Befugnisse!
• Die erste Einschränkung ist, dass uns für das Grundgesetz bestimmte Inhalte auferlegt worden sind; weiter, dass wir das Grundgesetz, nachdem wir es hier beraten und beschlossen haben, den Besatzungsmächten zur Genehmigung werden vorlegen müssen. Dazu möchte ich sagen: Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluss der Volkssouveränität des Genehmigungspflichtigen !
• Die zweite Einschränkung ist, dass uns entscheidende Staatsfunktionen versagt sind: Auswärtige Beziehungen, freie Ausübung der Wirtschaftspolitik; eine Reihe anderer Sachgebiete sind vorbehalten. Legislative, Exekutive und sogar die Gerichtsbarkeit sind gewissen Einschränkungen unterworfen.
• Die dritte Einschränkung: Die Besatzungsmächte haben sich das Recht vorbehalten, im Falle von Notständen die Fülle der Gewalt wieder an sich zu nehmen. Die Autonomie, die uns gewährt ist, soll also eine Autonomie auf Widerruf sein, wobei nach den bisherigen Texten die Besatzungsmächte es sind, die zu bestimmen haben, ob der Notstand eingetreten ist oder nicht.
• Vierte Einschränkung: Verfassungsänderungen müssen genehmigt werden.
Also: Auch die jetzt freigegebene Schicht der ursprünglich voll gesperrten deutschen Volkssouveränität ist nicht das Ganze, sondern nur ein Fragment. Daraus ergibt sich folgende praktische Konsequenz: Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, daß wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müßte dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn "vorläufig" lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment.
Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. Die Art und Weise, wie die Besatzungsmächte die Besatzungshoheit ausüben, bestimmt darüber, wie die Hoheitsbefugnisse auf deutschem Boden verteilt sein sollen. Sie bestimmt auch darüber, was an den Grundrechten unserer Länderverfassungen effektiv und was nur Literatur ist. Diesem Besatzungsstatut gegenüber ist alles andere sekundär, solange man in Anerkennung seiner Wirklichkeit handelt. Nichts ist für diesen Zustand kennzeichnender als der Schluss-Satz in Dokument Nr. III, worin ausdrücklich gesagt ist, dass nach dem Beschluss des Parlamentarischen Rates und vor der Ratifikation dieses Beschlusses in den Ländern die Besatzungsmächte das Besatzungsstatut verkünden werden, damit das deutsche Volk weiß, in welchem Rahmen seine "Verfassung" gilt. Wenn man einen solchen Zustand nicht will, dann muss man dagegen handeln wollen. Aber das wäre dann Sache des deutschen Volkes selbst und nicht Sache staatlicher Organe, die ihre Akte jeweils vorher genehmigen lassen müssen.
Damit glaube ich die Frage beantwortet zu haben, worum es sich bei unserem Tun denn eigentlich handelt. Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.
Wir haben keinen Staat zu errichten.
Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, besser Herr zu werden, als wir das bisher konnten. Auch ein Staatsfragment muss eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden. Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit.
Wenn man nun fragt, wo dann die Grenze gegenüber dem Voll-Staat, gegenüber der Vollverfassung liege: Nun, das ist eine Frage der praktischen Beurteilung im Einzelfall. Über folgende Gesichtspunkte aber sollte Einigkeit erzielt werden können:
• Erstens: Das Grundgesetz für das Staatsfragment muss gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: "an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt."


Die Rede von Dr. Carlo Schmid wird hier deswegen so ausführlich wieder gegeben, wobei sie im Original noch weit umfangreicher ist, da sie die rechtliche Situation zu dieser Zeit sehr gut wieder spiegelt und keines weiteren Kommentars bedarf.

Das Besatzungsstatut
vom 10.04.1949

Punkt I

Während des Zeitraumes, in dem die Besatzung noch fortdauern muss, wünschen und beabsichtigen die Regierungen Frankreichs, der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs, dass dem deutschen Volk Selbstregierung in dem höchstmöglichen Maße, das mit dieser Besatzung vereinbar ist, zu Teil werden soll. Der Bundesstaat und die an ihm beteiligten Länder sollen, lediglich durch die Bestimmungen dieses Statuts beschränkt, die volle gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt gemäß dem Grundgesetz bzw. ihren Verfassungen haben.

Punkt III


Die Regierungen Frankreichs, der Vereinigten Staaten und des Vereinigten Königreichs hoffen und erwarten, dass die Besatzungsbehörden keine Veranlassung haben werden, auf anderen Gebieten als den oben besonders vorbehaltenen Maßnahmen zu treffen. Die Besatzungsbehörden behalten sich jedoch das Recht vor, auf Anweisung ihrer Regierungen die Ausübung der vollen Regierungsgewalt ganz oder teilweise wieder aufzunehmen, wenn sie der Ansicht sind, dass dies aus Sicherheitsgründen oder zur Aufrechterhaltung der demokratischen Regierungsform in Deutschland oder in Verfolg der internationalen Verpflichtungen ihrer Regierungen unumgänglich ist. Bevor sie dies tun, werden sie die zuständigen deutschen Behörden von ihrem Entschluss und
seinen Gründen offiziell unterrichten.

Punkt V

Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden.

Kurze Zusammenfassung:
Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht aus einer Abänderung des Grundgesetzes entstehen, sondern muss originär entstehen. Die Weimarer Verfassung gilt nach wie vor weiter. Die zukünftige deutsche Bundesregierung darf gemäß den Vorschriften dieses Besatzungsstatuts die 3 Westzonen Deutschlands mit Erlaubnis der 3 Westalliierten selbst verwalten. Diese behalten sich jedoch das Recht vor, die volle Regierungsgewalt jederzeit selbst wieder auszuüben.
-> Demnach handelt es sich bei der damals noch zu gründeten Bundesrepublik Deutschland um die Selbstverwaltung der 3 Westzonen und keinesfalls um die Gründung eines neuen Staates.
Aus diesem Grund wurde gemäß dem Wunsch des Parlamentarischen Rates der Begriff Verfassung durch den Begriff Grundgesetz geändert.


Das Grundgesetz

Das GG wurde am 08.Mai.1949 vom Parlamentarischen Rat angenommen und den Alliierten Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt.

Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949

2.
„Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde, nehmen wir an, daß Sie verstehen werden, daß wir verschiedene Vorbehalte machen müssen. Zum ersten unterliegen die Befugnisse, die dem Bund durch das Grundgesetz übertragen werden, sowie die von den Ländern und den örtlichen Verwaltungskörperschaften ausgeübten Befugnisse den Bestimmungen des Besatzungsstatuts, das wir Ihnen schon übermittelt haben und das mit dem heutigen Datum verkündet wird."

4.
"Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144 (2) des Grundgesetzes dahin, daß er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden wird, dass es jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen darf.“

Nachdem das GG von den Militärgouverneuren angenommen wurde, löste sich der Parlamentarische Rat gem. Frankfurter Dokument Nr.1 auf. Am 14.08.1949 erfolgten dann die ersten Bundestagswahlen.
Die konstituierenden Sitzungen des 1. Bundestages und des Bundesrates am 07.09.1949 werden als Gründung der Bundesrepublik Deutschland betrachtet. Am 12. Sept.49 wird Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten gewählt, Konrad Adenauer am 15 Sept.49 zum ersten Bundeskanzler.
Am 20. Sept.49 stellt Adenauer das erste Ministerkabinett auf, worauf am 21.Sept.49 das Besatzungsstatut in Kraft tritt.

Der Sonderstatus Berlin


Der Sonderstatus Berlins wird von den Alliierten bei jeder Gelegenheit bestätigt.
Im folgenden sollen nur einige Fundstellen genannt werden.

Mitteilung der Alliierten Kommandatura Berlin an den Regierenden Bürgermeister
betreffend die Übernahme von Bundesrecht vom 8. Oktober 1951


1.
Da eine Klärung der Bestimmungen der Anordnung BK/O (50) 75 sich als notwendig erwiesen hat, hat die Alliierte Kommandatura jetzt beschlossen, daß Absatz 2 (c) der Anordnung BK/O (50) 75 folgendermaßen ausgelegt werden soll:
(a) Das Abgeordnetenhaus von Berlin darf ein Bundesgesetz mit Hilfe eines Mantelgesetzes, das die Bestimmungen des betreffenden Bundesgesetzes in Berlin für gültig erklärt, übernehmen.

Viermächte Abkommen (vom 3. September 1971)

„B
Die Regierungen der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika erklären, dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland Aufrecht erhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, dass diese Sektoren so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden.“

Das Viermächte-Abkommen vom 3.09.71 ist am 2.Juni 72 durch das Viermächte-Schlussprotokoll in Kraft getreten.

-> Berlin ist 1972 weiterhin kein Bestandteil der BRD und wird auch von ihr nicht regiert.

Gesetz zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen

Artikel 2
„Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt, wobei die Rechte und Verantwortlichkeiten der alliierten Behörden, einschließlich derjenigen, die Angelegenheiten der Sicherheit und des Status betreffen, unberührt bleiben.“

-> Hier wird uns mehrmals aufgezeigt, dass es sich bei Berlin um kein Land der BRD handelt. Die erklärt wohl auch die
Aussagen von Condi Rice als sie im Zusamenhang mit den CIA-Folterflügen in Berlin sagte: “Wir verletzen kein gültiges
deutsches Recht.”

Die Pariser Verträge

Bis 1950 ist die Fremdbestimmung Deutschlands durch die Alliierten unübersehbar. Zur Erlangung der Souveränität sollten die Pariser Verträge dienen, zu welchen u.a. der Deutschlandvertrag zählte

Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten - Deutschlandvertrag -

Artikel 1

1.

Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags werden die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Französische Republik (in diesem Vertrag und in den Zusatzverträgen auch als "Drei Mächte" bezeichnet) das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission sowie die Dienststellen der Landeskommissare in der Bundesrepublik auflösen.

2.
Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.

Artikel 2
Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluss eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder inne gehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung. Die von den Drei Mächten beibehaltenen Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Stationierung von Streitkräften in Deutschland und der Schutz der Sicherheit dieser Streitkräfte bestimmen sich nach den Artikeln 4 und 5 dieses Vertrags.

-> Artikel 1 sagt uns volle Souveränität zu, aber in Artikel 2 wird diese sofort wieder eingeschränkt.

Artikel 3

Nr.3
Bei Verhandlungen mit Staaten, mit denen die Bundesrepublik keine Beziehungen unterhält, werden die Drei Mächte die Bundesrepublik in Fragen konsultieren, die deren politische Interessen unmittelbar berühren..

Nr. 4
Auf Ersuchen der Bundesregierung werden die Drei Mächte die erforderlichen Vorkehrungen treffen, die Interessen der Bundesrepublik in ihren Beziehungen zu anderen Staaten und in gewissen internationalen Organisationen oder Konferenzen zu vertreten, soweit die Bundesrepublik dazu nicht selbst in der Lage ist.

-> Souveränität? Die Drei Mächte werden benötigt um Auslandsinteressen wahrzunehmen!

Artikel 6

1.
Die Drei Mächte werden die Bundesrepublik hinsichtlich der Ausübung ihrer Rechte in Bezug auf Berlin konsultieren.

2.
Die Bundesrepublik ihrerseits wird mit den Drei Mächten zusammenwirken, um es ihnen zu erleichtern, ihren Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin zu genügen.

-> Auch in Bezug auf Berlin kann von einer Souveränität keine Rede sein.

Artikel 7


1
Die Unterzeichnerstaaten sind darüber einig, dass ein wesentliches Ziel ihrer gemeinsamen Politik eine zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Gegnern frei vereinbarte friedensvertragliche Regelung für ganz Deutschland ist, welche die Grundlage für einen dauerhaften Frieden bilden soll. Sie sind weiterhin darüber einig, dass die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands bis zu dieser Regelung aufgeschoben werden muss.

-> Auch weiterhin gibt es keinen Friedensvertrag und festgelegte Grenzen für Deutschlands.

Die späteren Zwei-Plus-Vier-Verträge sollten den Überleitungsvertrag bzw. den Deutschlandvertrag wieder aufheben.
Folgende Punkte aus dem Überleitungsvertrag von 1954 sind laut BGBl 1990, Teil II, Seite 1386 ff weiterhin gültig:
(Daran hat auch der 2+4-Vertrag nichts geändert)

Überleitungsvertrag (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen)

Erster Teil

Artikel 1 Abs.1

Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern.

Artikel 2

(1)
Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind

-> In Artikel 1 wird uns mal wieder Souveränität zugesprochen, aber in Artikel 2, wird diese wieder massiv eingeschränkt

Artikel 5

(1)
Alle Urteile und Entscheidungen in nicht strafrechtlichen Angelegenheiten, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland erlassen worden sind oder später erlassen werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln und auf Antrag einer Partei von diesen in der gleichen Weise wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden zu vollstrecken.

-> ....oder später erlassen werden...!!! Wollten (oder haben) sie wohl auch in Zukunft Entscheidungen fällen/gefällt?

Artikel 7

(1)
Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.

-> ...oder später gefällt werden...!!! Wollten (oder haben) sie wohl in Zukunft selbst in Strafsachen noch Urteile
fällen/gefällt?

Sechster Teil

Artikel 3

(1)
Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.

-> ....oder werden sollen....!!! Hier wurde über das Vermögen der BRD in der Zukunft gesprochen!! Sind wir wohl bis Heute
nicht Herr über unser Vermögen?! Von Souveränität, dazu waren die Pariser-Verträge ja gedacht, ist hier weit und breit
nichts zu sehen!

Grundlagenvertrag (vom 21. Dezember 1972)

Artikel 8


[1]
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden ständige Vertretungen austauschen. Sie werden am Sitz der jeweiligen Regierung errichtet.

-> Die DDR konnte im Verhältnis zur BRD nicht als Ausland angesehen werden, da sie ja wie die BRD ein Verwaltungsorgan
war, nur für die Ostzone Deutschlands. Aus diesem Grund wurden keine Botschafter entsendet, sondern nur ständige
Vertreter.

Am 28. Mai 1973 hat die Bayerische Staatsregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt festzustellen:

“Das Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar und deshalb nichtig.”

Urteil des Zweiten Senats vom 31. Juli 1973 auf die mündliche Verhandlung vom 19. Juni 1973
-- 2 BvF 1/73 --


"Zur Begründung ihres Antrags trägt sie im wesentlichen vor: Der Vertrag verstoße gegen das Gebot der Wahrung der staatlichen Einheit Deutschlands. Er beruhe auf der vom Grundgesetz verworfenen Rechtsauffassung vom Untergang des Deutschen Reiches und dem Neuentstehen zweier unabhängiger Staaten auf dem Gebiet des alten Reiches. Die Bundesrepublik könne nicht mehr für Gesamtdeutschland handeln. Daran ändere auch nichts der Brief zur deutschen Einheit, der weder auf das Selbstbestimmungsrecht noch auf das Recht auf Wiedervereinigung verweise, sondern nur auf das politische Ziel, eine Veränderung des Status quo mit friedlichen Mitteln anzustreben. Nach dem Grundgesetz bestehe die deutsche Einheit nicht nur in alliierten Vorbehaltsrechten, sondern auch in den Rechtsnormen und Organen der Bundesrepublik Deutschland fort.
Der Vertrag verletze auch das grundgesetzliche Wiedervereinigungsgebot. Der Vertrag erkenne die Deutsche Demokratische Republik als mit der Bundesrepublik Deutschland gleichberechtigten, unabhängigen und selbständigen Staat an. An die Stelle des Deutschen Reiches träten zwei souveräne Staaten, die sich gegenseitig ihren Bestand garantierten; das führe zur Teilung Deutschlands. Aus der bisherigen Demarkationslinie mache der Vertrag eine freiwillig und vertraglich vereinbarte Staatsgrenze. Das bedeute eine Vertiefung der schon bestehenden Spaltung und verstoße gegen das Wiedervereinigungsgebot. Deshalb lasse BVerfGE 36, 1 (8)BVerfGE 36, 1 (9)sich der Vertrag auch nicht damit rechtfertigen, dass der durch ihn geschaffene Zustand "näher beim Grundgesetz" stehe als der vorher bestehende.
Der Vertrag sei außerdem mit den Vorschriften des Grundgesetzes über Berlin unvereinbar"

Aussagen aus dem Urteil in Punkt B III:

"1. Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt "verankert". Verantwortung für "Deutschland als Ganzes" tragen - auch - die vier Mächte.
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"."

Was sagt uns das Urteil nun über die BRD?

"Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den "Geltungsbereich des Grundgesetzes" fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte."
Im Jahre 73 gehörten zu den westdeutschen Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein. Berlin ist entsprechend seinem Sonderstatus kein 11 Land der BRD."

-> Warum wird in der Schule dann immer von 11 Bundesländern gesprochen? War wohl ein Wunschdenken.....

Und wie steht es mit dem Verhältnis von BRD zur DDR?

"Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden. Deshalb war z.B. der Interzonenhandel und ist der ihm entsprechende innerdeutsche Handel nicht Außenhandel".

-> Dies erklärt die Ablehnung der BRD die DDR als Ausland anzuerkennen.

Abschnitt B IV Punkt 3:

"Diese Feststellung ist unabhängig von einer völkerrechtlichen Anerkennung der Deutschen Demokratischen Republik durch die Bundesrepublik Deutschland. Eine solche Anerkennung hat die Bundesrepublik Deutschland nicht nur nie förmlich ausgesprochen, sondern im Gegenteil wiederholt ausdrücklich abgelehnt."
"Das Besondere dieses Vertrags ist, dass er zwar ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten ist, für den die Regeln des Völkerrechts gelten und der die Geltungskraft wie jeder andere völkerrechtliche Vertrag besitzt, aber zwischen zwei Staaten, die Teile eines noch immer existierenden, wenn auch handlungsunfähigen, weil noch nicht reorganisierten umfassenden Staates Gesamtdeutschland mit einem einheitlichen Staatsvolk sind, dessen Grenzen genauer zu bestimmen hier nicht nötig ist."

Das Jahr 1990 - Die Wiedervereinigung

Entscheidend für die Wiedervereinigung waren damals zwei Verträge, der 2+4 Vertrag und der Einigungsvertrag.

Einigungsvertrag -vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885)

Bekanntmachung am 16.Okt. 1990 (BGBl. 1990 II S. 1360)

"Nach Artikel 10 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. September 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands _ Einigungsvertragsgesetz _ und der Vereinbarung vom 18. September 1990 (BGBl. II S. 885 ) wird bekannt gemacht, dass der Vertrag vom 31. August 1990 einschließlich des Protokolls und der Anlagen I bis III nach seinem Artikel 45 Abs. 1 sowie die Vereinbarung vom 18. September 1990 zur Durchführung und Auslegung dieses Vertrages nach ihrem Artikel 7 am 29. September 1990."

Kapitel 1,Artikel 1, Abs. 1 Satz 1 (Wirkung des Beitritts)

"Mit dem Wirksam werden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland."

-> Der Beitritt erfolgt gem. Art. 23 GG und soll am 03.Okt. 1990 wirksam werden!!!

Kapitel 2, Artikel 4 ( Beitrittsbedingte Änderungen des Grundgesetzes)

1.
"Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:
Die Präambel wird wie folgt gefasst:
Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

2. "Artikel 23 wird aufgehoben.

6.
Artikel 146 wird wie folgt gefasst:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Zusammenfassung:

Der Einigungsvertrag ist am 29.September 1990 in Kraft getreten

Somit wurde auch Artikel 23 GG am 29. September 1990 aufgehoben, welcher im Einigungsvertrag genannt ist

Aus diesem Grund ist es wohl kaum möglich, dass am 03. Oktober 1990 die 5 neuen Bundesländer der BRD gem. Artikel 23 GG beitreten, da es ihn ja schon seit dem 29.September nicht mehr gibt

Mann kann einen Artikel nicht anwenden den es nicht gibt, man kann ja auch keinem Verein beitreten, den es nicht gibt

Was regelte nun der Artikel 23 GG den so wichtiges:

"Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

-> Er regelte den Geltungsbereich des GG. Mit dessen Aufhebung wurde der Geltungsbereich des GG aufgehoben. Seit
dessen Aufhebung gilt das GG dementsprechend nirgendwo mehr!!

-> Auch konnten die 5 neuen Länder am 03. Okt. 1990 diesem Geltungsbereich nicht beitreten, da es ihn ja seit dem
29. Sept. 1990 nicht mehr gibt

-> Somit kam es nie zu einer Wiedervereinigung !!!!

Das Hoheitsgebiet der BRD

Wie aus dem Urteil des BVG zu entnehmen ist, beschränkt sich die staatliche Hoheitsgewalt der BRD auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Da dieser Geltungsbereich seit dem 29.Sept. 1990 aufgehoben wurde hat die BRD, das Selbstverwaltungsinstrument für die 3 Westzonen, keinen Geltungsbereich mehr.
Die BRD ist damit am 29. September 1990, mangels Hoheitsgebiet auf dem sie existiert, erloschen !!!

Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland ("Zwei-plus-Vier-Vertrag") vom 12. September 1990

Gesetz zu dem Vertrag vom 12. September 1990 über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland - 11. Oktober 1990 -

Artikel 2


(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft."

Die Verkündung erfolgte am 15. März 1991

-> Der 2+4 Vertrag wird als am 15. März 1991 rechtskräftig! Das liegt nach dem 29.Sept.1990, somit ist der 2+4
Vertrag nie rechtskräftig geworden.

Inhalt des 2+4 Vertrages

Artikel 1
"(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
(2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag."

-> Wie Bitte?? Wann fand denn nun die Friedenskonferenz statt?

Im Potsdamer Abkommen unter Punkt 9 b Satz 3 heißt es:

"Die Häupter der drei Regierungen bekräftigen ihre Auffassung, dass die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zu der Friedenskonferenz zurückgestellt werden soll."

Jetzt gibt es aber noch eine nicht zu unterschätzende Vereinbarung:

Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung); Bekanntmachung am 08.Oktober


Nr. 1
"Der Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der gemäß Liste I zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung) (»Deutschlandvertrag«) wird mit der Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes suspendiert und tritt mit dem Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, unterzeichnet in Moskau am 12. September 1990, außer Kraft"

-> "...und tritt mit dem Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland
(2+4 Vertrag) , unterzeichnet in Moskau am 12. September 1990, außer Kraft."

-> da der 2+4 Vertrag nicht in Kraft getreten ist, ist somit rechtlich nach wie vor der "Deutschlandvertrag" in Kraft und
behält seine Gültigkeit.

Nr. 2

"Vorbehaltlich der Ziffer 3 wird der Vertrag vom 26. Mai 1952 zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung) (»Überleitungsvertrag«) gleichzeitig mit dem Deutschlandvertrag suspendiert und tritt gleichzeitig mit diesem außer Kraft; das gilt auch für die Briefe und die Briefwechsel zum Deutschlandvertrag und zum Überleitungsvertrag."

-> "...gleichzeitig mit dem Deutschlandvertrag suspendiert und tritt gleichzeitig mit diesem außer Kraft..."
Solange der "Deutschlandvertrag in Kraft ist, bleibt es der "Überleitungsvertrag dementsprechend auch (beide in ihrer
Fassung vom 23 Oktober 1954)

Die Beziehung der Alliierten zur Bundesrepublik Deutschland
Nachdem der Geltungsbereich und das Hoheitsgebiet der BRD mit dem Artikel 23 GG aufgehoben wurde, gibt es für die Alliierten kein Gebiet mehr, auf welchem die Verträge und Vereinbarungen, welche mit der BRD geschlossen wurden, Geltung finden.
Somit gelten die Regelungen vor bestehen der BRD

Unsere Staatsbürgerschaft


Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (22. Juli 1913 RGBl 1913, 583)

§1
„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 3 bis 35) besitzt"

RGBl 1913, 583. Geltung ab: 1. 1.1980 (Zuletzt geändert 21. 8.2002)
"Deutscher ist, wer die ... unmittelbare Reichsangehörigkeit ... besitzt"

-> Obwohl diese geänderte Fassung nie in Kraft getreten sein kann, da nach dem 29.09.1990 erlassen, heißt es ebenfalls
"unmittelbare Reichsangehörigkeit". Daran hat sich nach fast 90 Jahren nicht geändert. Nur von der BRD ist dort nichts
zu lesen.

Und im Grundgesetz

A r t i k e l 116

(1)
Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2)
Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
Auch hier ist nicht von der BRD zu lesen, sondern vom Deutschen Reich!! Man kann eben zu einem besatzungsrechtlichen Verwaltungsinstrument keine Staatsbürgerschaft bekommen.

-> Viele Menschen Fragen sich ja immer, wieso jemand, der kein Deutsch spricht einen Bundespersonalausweis bekommt.
Dort oben steht die Antwort. Sie kommen aus einem Gebiet des Deutschen Reiches. Dies soll jetzt bitte nicht
rechtsextremistische aufgefasst werden, in keinster Weise. Wir gehören alle Zusammen und sollten uns von dem
Rechts-Links Denkmuster verabschieden.

Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH

Das sagt der Bund

Aufgabe:
Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH ist ein privates Unternehmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und erbringt Dienstleistungen bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Sondervermögen an den Finanzmärkten.

Homepage der Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH


Über uns:
Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (im folgenden Deutsche Finanzagentur) ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Sie wurde am 19. September 2000 gegründet und hat ihren Sitz am Finanzplatz Frankfurt/Main. Die Gesellschaft, deren alleiniger Gesellschafter die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, ist, erfüllt Aufgaben bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes. Diese Aufgaben wurden zuvor dezentral vom Bundesfinanzministerium, der Deutschen Bundesbank und der Bundeswertpapierverwaltung wahrgenommen. An den internationalen Finanzmärkten tritt die Deutsche Finanzagentur ausschließlich im Namen und für Rechnung des Bundes auf.

-> Wozu braucht die BRD zur Finanzierung ihres Haushaltes eine GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung? Kann
sich die Regierung mit Bundesministerium der Finanzen nicht mehr selbst um ihren Staatshaushalt kümmern!!

Interessant in diesem Zusammenhang ist die "Übersicht über den Stand der Schulden der BRD".

In dem Teil Bundeshaushalt, Abschnitt III, Sonstige Schulden, heißt Punkt 1:

"Zinsfreie Schuldverschreibung nach Militärregierungsgesetz Nr. 67." Dieser Posten wird am 30.09.2007 mit 279,8 Millionen Euro beziffert.

-> Somit hat die Bundesrepublik Deutschland wohl gerade selbst den Beweis geliefert, dass die Militärregierungsgesetze
auch nach 60 Jahren noch in Kraft sind, und wir immer noch dem Besatzungsrecht der Alliierten unterliegen!!!

Die Kommissarischen Reichsregierungen

Dieses Bereich möchte ich sehr kurz halten. Es tauchen im Internet mittlerweile mehrere Webseiten auf, die sich Kommissarische Reichsregierungen nennen. Die Ur-KRR wurde nach eigenen Angaben von Herrn Wolfgang Ebel 1985, auf Anweisung von Vertretern der amerikanischen Botschaft, gegründet, einem ehemaligen Beamten der Reichsbahn. Auch wurde ihm angeblich ein entsprechender Amtseid abgenommen. Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Ur-KRR kam es dann zu diversen Gründungen von KRR´s. Die KRR´s führen nach ihren Angaben die Geschäfte des Deutschen Reiches fort.
Um es kurz zu machen, keine der KRR´s konnte bislang einen Nachweis über unterzeichnete Dokumente mit den Vereinigten Staaten oder irgendeinen anderen Beweis für ihr rechtliches Dasein herbei bringen. Das einzige zu was die Webseiten der KRR´s wirklich gut sind, ist zu informieren, da sie die meisten Gesetzesstellen auf ihren Seiten gebündelt haben.

Was gilt nun für die Zukunft


Es geht darum, dass Deutschland nach 60 Jahren Besatzung endlich einen Friedensvertrag und anschließend eine gültige Verfassung, kein Grundgesetz, wobei die Weimarer Verfassung ja immer noch Gültigkeit besitzt, bekommt. Deutschland, nicht die BRD (aber die gibt es ja seit dem 29.09.1990 nicht mehr) ist nach Artikel 53 der UN-Charta immer noch ein Feindstaat:

A r t i k e l 53

(1)
Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten.

(2)
Der Ausdruck "Feindstaat" in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.

Nach Abs. 1, dürfen Zwangsmaßnahmen ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates nicht ergriffen werden - außer - gegen einen Feindstaat. Das bedeutet, dass man Deutschland ohne die Genehmigung der UNO angreifen dürfte. Dieses Gesetz gilt immer noch!!
Deutschland entrichtet zwar Beiträge (einen der Höchsten) an die UN, genießt deren Schutz aber nicht in vollen Maße!!

Dies ist lediglich eine kurze Zusammenfassung der rechtlichen Situation. Für ausführlichere Informationen siehe:

Sven B. Büchter „Geheimsache BRD“


Eingetragen von soulkeeper am 05. Dezember 2007 um 00:26 Uhr



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soulkeeper

am 03. Dezember 2007

Auch diese pdf gibt den Sachverhalt sehr ausführlich. Allerdings habe ich sie nur ganz grob überflogen, da ich mit der Zusammenfassung schon fast fertig war, als Saratoga diese pdf im Außenpolitikforum brachte.
 
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blaze

am 04. Dezember 2007

forum.infokrieg.tv

quote:Als Geschäftsführer der beglaubigten Reichsregierung namens "Verweser Jörg Storm" begrüße ich Sie sehr herzlich. Es wäre meiner Meinung nach angesagt, hier eine Diskussion über unseren Geschäftsbereich, das Deutsche Reich als Republik seit 1919, zu starten.

Und BITTE an alle "Schnellschießer": Es handelt sich bei der von uns vertretenen Angelegenheit KEINESFALLS um (Neo)Nazidreckskram oder rechtsextremes Gedankengut oder ähnliches in der Richtung! Wer das nicht fassen kann - bitte zuerst unsere Homepage lesen und dann posten. Vielen Dank!

 
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Hesse

(Gast) am 04. Dezember 2007

Danke, Danke, Danke,

fuer diese ausfuehrliche und sachliche Zusamenfassung.

Endlich mal ohne rumgeheule die Fakten zusammengetragen.

Bin mir net ganz sicher ob du net auch die JCS 1067 mit aufnehmen solltest in diese Zusammenfassung.

Wie man es auch immer drehen und wenden will, WIR muessen uns nur eine Verfassung geben und alles ist gut.

VERASSUNG FUER DEUTSCHLAND JETZT !
 
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Florian

(Gast) am 04. Dezember 2007

Das ist alles ziemlicher Unsinn der hier steht, nehemn Sie zur Kenntnis, dass es keine Bundesrepublik Deutschland gibt.
Diese Tatsache ist fast allen Deutschen überhaupt nicht bekannt, dass die BRD nur ein Provisorium, ein Phantomstaat ist. Deutlich wird dies, durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973, darin heißt es:
Das Grundgesetz geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte, noch später untergegangen ist. Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die BRD ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches.“
In einem weiteren Urteil des BVG aus dem Jahre 1987 heißt es: Der deutsche Staat ist weder mit der Kapitulation seiner Streitkräfte, der Auflösung der letzten Reichsregierung im Mai 1945, noch durch die Inanspruchnahme der „obersten Gewalt in Bezug auf Deutschland“, einschließlich aller Befugnisse der deutschen Staatsgewalt, durch die vier Hauptsiegermächte am 5. Juni 1945 (vgl. Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsblatt Nr. 1, S.7ff) völkerrechtlich erloschen.“
.“

Das heißt im Klartext, dass immer noch die Weimarer Verfassung - ohne die Ermächtigungsgesetzte - Gültigkeit hat. Denn ginge es nach dem „Grundgesetz“, hätten wir 1990 eine neue Verfassung bekommen müssen, denn so steht es im Grundgesetz: „Nach der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten, gibt sich das Volk ein Verfassung“. Fällt niemanden auf, dass wir ein Verfassungsgericht und einen Verfassungsschutz haben, aber offiziell keine Verfassung?


Nach der „Haager Landkriegsordnung“ ist das „Grundgesetz“ lediglich ein Provisorium, das zur Aufrechthaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit dient. Wäre es eine Art Verfassung, müsste es Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland heißen. Fakt ist aber, dass es Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland heißt.

Dadurch wird ganz klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesrepublik Deutschland immer noch militärisches Besatzungsland ist. Ebenso gilt immer noch ein Sonderstatus für Berlin. Er wurde 1994 sowohl vom Bundestag, als auch vom Bundesrat ratifiziert und darin heißt es:
„Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden vor Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Berlin und in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.“
Des Weiteren steht in der amtlichen Bekanntmachung Nr. 1 vom Oktober 2001, Seite 12, folgendes:
„Auch heute ist ein „Land Berlin“ nach der Rechtslage, wie sie von den Bestimmungen des „Übereinkommens zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ vom 25. September 1990 (BGB1. II S. 1.274 ff) definiert wird, nicht Bestandteil der „Bundesrepublik Deutschland“. Es besteht von dem hier eingenommen Standpunkt aus der Fakt, dass das besatzungsrechtliche Mittel „Bundesrepublik Deutschland“ in Groß-Berlin weiterhin über keine Souveränität verfügt. Die Gesetze, die durch das besatzungsrechtliche Mittel „BRD“ erlassen werden, bedürfen zu Ihrer Inkraftsetzung in Berlin stets eines förmlichen Geltungsbeschlusses des Senats, der seinerseits das besatzungsrechtliche Mittel zur Verwaltung von Groß-Berlin darstellt. Berlin besteht als der anfangs benannte, besondere verfassungsrechtliche Status quo ante des Deutschen Reiches unter den gegebenen Umständen des Besatzungsrechtes fort. Damit ist Berlin nach wie vor die Regierungshauptstadt des Staates Deutsches Reich und zugleich Landeshauptstadt der aufgelösten Republik Preußen. Seit dem 25. Februar 1987 ist es nunmehr Hauptstadt des Reichslandes „Freistaat Preußen“, Provinzhauptstadt der preußischen Provinz und Stadtgemeinde Berlin sowie Sitz des preußischen Kommunalverbandes der Gebietskörperschaft von Groß-Berlin.“

Warum wohl, sind wir nicht ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat mit Vetorecht? Genau, weil die Bundesrepublik gar nicht gibt!

Schauen Sie mal auf Ihren Personalausweis, da steht unter Staatszugehörigkeit: deutsch. Deutsch?? Das ist eine Sprache, bezeichnet aber nicht die Staatszugehörigkeit. Bei den Amerikanern steht im Pass unter dieser Rubrik : United States of Amerka und bei den Briten United Kingdom und bei uns wie gesagt deutsch. Merken Sie was?
 
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blaze

am 04. Dezember 2007

Ich kann inhaltlich nicht viel zum Thema beitragen. Auch bin ich nicht ganz sicher was das ganze real für Auswirkungen haben soll. Ich finde es klasse dass Soulkeeper sich so viel Mühe gegeben hat und dass er nun auch für uns schreibt. Da ich sonst nicht viel zu sagen habe einfach nochmal ein Link zum Thema, ober hatte ich ja auch schon einen eingefügt.

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20071010134850AAGh2eI
 
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nick

am 04. Dezember 2007

Es ist alles sehr schlüßig und von Soulkeeper sehr gut wiedergegeben.
Für mich stellt sich nur noch die Frage:

quote:Nachdem der Geltungsbereich und das Hoheitsgebiet der BRD mit dem Artikel 23 GG aufgehoben wurde, gibt es für die Alliierten kein Gebiet mehr, auf welchem die Verträge und Vereinbarungen, welche mit der BRD geschlossen wurden, Geltung finden.


Heißt das, dass die 4 Siegermächte auch kein Sagen mehr haben und das deutsche Reich mit seiner Verfassung von 1919 weiterbesteht?
 
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voltaire

(Gast) am 05. Dezember 2007

Sehr umfasender Text, sofern ihn jemand gleich versteht und liest -jedenfalls ein Muß für jeden Bürger hier zu Lande, wenn er was ändern will. Ich empfehle die Seite www.weimar1919.de
dort ist das ganze Legitimationsdebakel der Staatsimitation "BRD" gut erläutert.
Jeder Deutsche hat zudem das Recht nach Art. 15 Menschenrechte und Art. 20 GG sich unter Selbstverwaltung zu stellen- Die "BRD" ist damit nicht mehr zuständig für jene.
Infos unter
www.autarkesleben.com
 
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lynn

(Gast) am 07. Dezember 2007

Hi Nick,

nein, das heißt es nicht! Nach wie vor haben die Siegermächte - USA - zu sagen, wo es lang geht... Die Menschenrechte werden nicht anerkannt. Und die DM hätte - nach den SHAEF-Gesetzen, bis zum Jahr 2008 gelten sollen. Wir zahlen also eigentlich mit Falschgeld...

Ein sehr gutes Forum ist auch:

http://www.aussenpolitikforum.net/index.php

http://www.rsv.daten-web.de/Germanien/IDR_-_DIE_JAHRHUNDERTLUEGE_-_V3.pdf
 
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lynn

(Gast) am 07. Dezember 2007

Hier ist noch ne gute Seite:

http://www.lutzschaefer.com/
 
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lynn

(Gast) am 07. Dezember 2007

Und hier ist noch ein guter Link:

http://www.erdmann-forschung.de/brd.html
 
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