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Das Bundesverfassungsgericht - noch auf der gerechten Seite?

In den letzten Wochen hat man oft in Richtung Verfassungsgericht geschaut, denn es wurden einige äußerst wichtige Urteile erwartet. Urteile die unsere Freiheit und Grundrechte massiv eingeschränkt hätten. Hier eine kleine Liste der Urteile der letzten Zeit:

Onlinedurchsuchung

"Das Bundesverfassungsgericht hält Online-Durchsuchungen unter Auflagen für zulässig. Das Ausspähen von Computern sei grundsätzlich nur dann verfassungsgemäß, wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut gebe, urteilte das oberste deutsche Gericht in Karlsruhe. Das nordrhein-westfälische Gesetz zur Onlinedurchsuchung verwarf das Gericht darum und erklärte, das Gesetz verletzte das allgemeine Persönlichkeitsrecht und sei nichtig."

Erfassung von Kfz-Kennzeichen

"Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen, waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen."

Vorratsdatenspeicherung

"Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aller Telefonverbindungen teilweise gestoppt. In dem am 19.03.2008 veröffentlichten Beschluss ließen die Karlsruher Richter aber die Nutzung der Daten zur Strafverfolgung nur unter strengen Auflagen zu. Ein Eilantrag gegen das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung war damit teilweise erfolgreich." Warum ein Teilerfolg? Durch eine EU Richtlinie sind den Richtern die Hände gebunden. Es spricht jedoch manches dafür, dass der Europäische Gerichtshof diese Richtlinie kippt. Sollte eine Klage Irlands Erfolg haben, hätten auch die Karlsruher Richter den nötigen Spielraum um dieses Gesetz komplett zu kippen. Die Frage ist dann: Werden sie es dann auch tun? Es wird also Zeit, sich die Richter einmal genauer anzuschauen.

Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat

* Präsident Prof. Dr. Dres. h.c. Papier

* BVR'in Dr. Hohmann-Dennhardt

* BVR Prof. Dr. Hoffmann-Riem

* BVR Prof. Dr. Bryde

* BVR Dr. Gaier

* BVR Prof. Dr. Eichberger

* BVR Schluckebier

* BVR Prof. Dr. Kirchhof

 

Sehen wir uns die ersten 3 Richter genauer an:

Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier

Vortrag zum Thema:

Sicherheit versus Freiheit - Die schwierige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in Zeiten des Terrorismus Der Vortrag als PDF.

In diesem Vortrag geht Papier näher auf ältere Entscheidungen des Verfassungsgerichts ein. Großer Lauschangriff, Rasterfandung, Flugzeugabschuss und Telekommunikationsüberwachung. "Die Verfassung verlangt vom Gesetzgeber, eine angemessene Balance zwischen Freiheit und Sicherheit herzustellen. Auch die Schutzpflicht des Staates gegenüber den Grundrechten möglicher Dritter, insbesondere der Opfer terroristischer Anschläge, entbindet den Staat aber nicht davon, die grundrechtlichen Abwehrrechte derjenigen zu berücksichtigen, in die der Staat seinerseits eingreifen will. Das schließt nicht nur die Verfolgung des Zieles absoluter Sicherheit aus, welches ohnehin faktisch kaum, jedenfalls aber nur um den Preis einer Aufhebung der Freiheit zu erreichen wäre."

Vortrag zum Thema: Europas neue Nüchternheit - Der Vertrag von Lissabon Der Vortrag als PDF.

Eine zwar eher weniger, dennoch gute kritische Betrachtung des EU Vertrages. "Nun, die ablehnenden Verfassungsreferenden in Frankreich und den Niederlanden haben die Himmelspforte zu jenem Elysium zunächst einmal krachend zugeworfen und die handelnden Personen zurück auf den harten Boden der Realpolitik geholt. Nach der Trunkenheit der Verfassungseuphorie ist Nüchternheit eingekehrt in Europas Hauptstädten."

Dr. Christine Hohmann-Dennhardt

Vortrag zum Thema:

Deutschland und Europa in guter Verfassung? Der Vortrag als PDF.

Eine gute kritische Betrachtung des EU Vertrages. "Nicht ein generelles Infragestellen eines gemeinsamen Europa war es, das die Stimmung in den beiden Ländern (Frankreich und Niederlande) zum Teil von einer Europaeuphorie in eine Europaskepsis umschlagen ließ und zu den Abstimmungsniederlagen führte, sondern Ungewissheit, wer in Europa künftig das Sagen hat und wer das neue Machtgebilde kontrolliert, an wen man sich wenden kann, was man dabei verliert und gewinnt und ob die eigene Staatlichkeit noch Schutz bieten kann."

Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem

Eine weitere Unwägbarkeit ist mit der Pensionierung von Wolfgang Hoffmann-Riem Ende März verbunden. Der 68-jährige Professor ist im Ersten Senat der starke Mann beim Thema Datenschutz und hat auch die jetzige Vor-Entscheidung formuliert. Die großen Urteile der vergangenen Jahre sind mit seinem Namen verbunden - vom Lauschangriff über die Rasterfahndung bis zur Onlinedurchsuchung und zur automatisierten Kfz-Kennzeichen-Kontrolle. Sein Nachfolger wird Johannes Masing.

Soweit die Betrachtung von 3 der derzeitigen Bundesverfassungsrichtern. So wie es aussieht, sind die Richter beim Verfassungsgericht noch auf der Seite des Bürgers. Werden es die Nachfolger auch noch sein?

Die Nachfolger

Jurist Horst Dreier

Regierung und Länder haben sich auf den neuen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts geeinigt. In 2 Jahren wird er sehr wahrscheinlich auch Präsident des Bundesverfassungsgerichtes. Was können wir von ihm erwarten: Unter anderem gilt er als offen für neue Denkansätze im Bereich der Terrorbekämpfung. Auch hält er es für denkbar, den Würdeschutz verschiedener Menschen gegeneinander abzuwägen – etwa wenn es darum geht, mit der Folter eines Bombenlegers viele Unschuldige zu retten.

Johannes Masing

Er wird Nachfolger von Prof. Dr. Wolfgang Hoffmann-Riem. (siehe oben) Masing wurde als Prozessvertreter der Bundesregierung im BVG-Verfahren zum Europäischen Haftbefehl bekannt. Was Masing betrifft, waren sich Union und SPD, vor allem Zypries, schnell einig. "Johannes Masing vertrat Brigitte Zypries 2005 vor dem Bundesverfassungsgericht, als die Justizministerin mit ihrer verfassungswidrigen Umsetzung des Europäischen Haftbefehls gestoppt wurde. Dass Masing die grundlegenden Nichtverträglichkeit der von Zypries angestrebten Regelung mit rechtsstaatlichen Prinzipien offenbar nicht erkannte, lässt für die Rechtsprechung in den Bereichen, für die er demnächst zuständig sein wird (darunter Datenschutz und Medienrecht), nicht unbedingt eine Stärkung von Bürgerrechten erwarten." Quelle

Ob Masing im Sinne des Grundgesetzes handeln wird, wird sich schon bald zeigen. Er soll nämlich das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vorbereiten. Genau dieses Gesetz hat seine Ziehmutter, Brigitte Zypries, gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht.

Quelle Vorratsdatenspeicherung.de


Eingetragen von nick am 20. März 2008 um 13:33 Uhr


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